Ruf Logopädie
Verordnung
Eine logopädische Therapie muss vom Arzt verordnet werden. Nach ärztlicher Untersuchung erhalten Sie bei Bedarf ein Rezept. Der Arzt legt die Häufigkeit und Dauer der Therapie fest.

Gesetzlich versichert
Die Kosten für die Therapiesitzungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dabei fallen für gesetzlich Versicherte über 18 Jahren eine Rezeptgebühr von 10 Euro, sowie die Eigenbeteiligung von 10% an.

Privat versichert
Wenn sie privat versichert sind, beachten Sie bitte, inwieweit die Leistungen entsprechend Ihres Vertrages von der Versicherung erstattet werden.

Befreiung
Chronisch Kranke oder soziale Härtefälle können durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.

Hausbesuche
Sollte Ihr Gesundheitszustand es erfordern, kann der Arzt Ihnen einen Hausbesuch verordnen. Dann findet die Behandlung bei Ihnen zu Hause statt.